Die Fahrtenschreiber-Pflicht regelt die Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern. Auch viele Pkws mit Anhänger benötigen bei gewerblicher Nutzung ein Kontrollgerät. In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Fahrtenschreiber und erfahren, ob Ihr Gespann der Fahrtenschreiber-Pflicht unterliegt.
Digitale Fahrtenschreiber vs. analoge Fahrtenschreiber - Wo liegen die Unterschiede?
Ein Fahrtenschreiber oder Tachograph dient der Messung und Kontrolle der Geschwindigkeit, der zurückgelegten Kilometer und der Lenk- und Ruhezeiten eines Kraftfahrzeugs. Fahrtenschreiber gibt es in mechanischer und digitaler Form, wobei Fahrzeuge in Deutschland seit dem 1. Mai 2006 nur noch mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet werden dürfen. Eine Nachrüstung mit digitalen Geräten ist nicht vorgeschrieben, sofern ein analoger Tachograph vorhanden ist.
Bei mechanischen Kontrollgeräten erfolgt die Aufzeichnung analog auf einer Kontrollscheibe. Digitale Tachographen hingegen speichern Daten wie Lenk- und Ruhezeiten automatisch auf einem Chip.
Vorschriften über die von einem Tachographen aufgezeichneten Werte
Die im Kontrollgerät gespeicherten Daten können sowohl von den Kontrollbehörden als auch vom Unternehmen ausgelesen werden. Folgende Daten spielen bei der Aufzeichnung durch einen mechanischen oder digitalen Tachographen eine Rolle:
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Die Tageslenkzeit (darf 9 Stunden nicht überschreiten)
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Die Wochenlenkzeit (darf 56 Stunden nicht überschreiten)
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Die Fahrtunterbrechung (muss nach 4,5 Stunden für 45 Minuten eingehalten werden)
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Die tägliche Ruhezeit (soll 11 Stunden betragen)
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Die Wochenruhezeit (soll 45 Stunden betragen)
Wann ist ein Fahrtenschreiber beim Pkw mit Anhänger Pflicht?
Alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die zur gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden, müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten kontrollieren zu können. Diese Regelung gilt auch für Pkw mit Anhänger. Hier wird das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger addiert, um die Fahrtenschreiber-Pflicht zu überprüfen.
Beispiel: Ein Pkw hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3 Tonnen. Fährt dieses Fahrzeug ohne Anhänger, besteht keine Fahrtenschreiber Pflicht. Wird jedoch ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg an das Zugfahrzeug angehängt, überschreitet das Gespann die 3,5 Tonnen und es gilt die Pflicht, einen Fahrtenschreiber zu verwenden.
Das zulässige Gesamtgewicht ist dem Fahrzeugschein und der Typengenehmigung des Anhängers zu entnehmen. Mehr Informationen können Sie in unserem Artikel „Fahrzeugschein & Anhänger“ nachlesen.
Für Fahrzeuge zwischen 2 und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht besteht keine Fahrtenschreiber-Pflicht. Ist jedoch bereits ein Tachograph eingebaut, muss dieser verwendet werden. Darüber hinaus gibt es einige Ausnahmen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die nicht von der Fahrtenschreiber-Pflicht betroffen sind, siehe § 18 der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes.
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen den Fahrtenschreiber?
Ist kein Fahrtenschreiber vorhanden, obwohl dies vorgeschrieben ist, oder sind die Angaben zu den Lenk- und Ruhezeiten nicht überprüfbar, drohen dem Fahrer Bußgelder von bis zu 250 Euro. Sind die digitalen Daten nicht aktuell oder werden gar Manipulationen am Fahrtenschreiber festgestellt, können die Bußgelder noch höher ausfallen. Eine Übersicht über die aktuellen Bußgelder bei Verstößen gegen die Fahrtenschreiber-Pflicht finden Sie hier.