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Anhänger_parken_Blogbeitrag

Wenn Sie die Anschaffung eines Anhängers planen, sollten Sie im Voraus überlegen, wo Sie diesen parken, wenn er für längere Zeit nicht genutzt wird. Denn nicht überall ist das dauerhafte Abstellen eines Anhängers erlaubt. In diesem Artikel informieren wir Sie, wo Sie Ihren Anhänger parken dürfen und geben Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen. 

 

Wie lange und wo darf ich meinen Anhänger parken?

Wie lange ein Anhänger geparkt werden darf, hängt im Wesentlichen davon ab, wo er abgestellt wird und ob das Gespann oder nur der Anhänger geparkt wird: 

Den Anhänger auf öffentlichen Parkplätzen oder auf der Straße parken

Das Parken von Anhängern im öffentlichen Raum ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dabei wird zwischen dem Parken mit und ohne Zugfahrzeug unterschieden: Wird der Anhänger ohne Zugfahrzeug auf einem Parkplatz oder auf der Straße abgestellt, gilt § 12 Abs. 3b StVO. Demnach darf der Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am selben Ort abgestellt werden. Der Anhänger muss also von Zeit zu Zeit umgeparkt werden. Diese Variante eignet sich daher vor allem als kurzfristige Parkmöglichkeit. Eine Ausnahme gilt, wenn der Parkplatz mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet ist, wodurch das dauerhafte Abstellen von Anhängern oder Wohnwagen erlaubt sein kann. 

Für das Abstellen des gesamten Gespanns gelten andere Bestimmungen. In diesem Fall gibt es keine zeitliche Beschränkung für das Parken. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Anhänger während des Parkens mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. 

Den Anhänger dauerhaft auf privaten Grundstücken oder Stellplätzen parken

Wenn Sie Ihren Anhänger langfristig im Wohngebiet parken möchten, ist es ratsam, sich nach einem geeigneten Abstellplatz umzusehen. Die einfachste Lösung ist das Abstellen des Anhängers auf einem eigenen Grundstück, sofern genügend Platz vorhanden ist. In diesem Fall kann der Anhänger dort dauerhaft geparkt werden. Ebenso verhält es sich, wenn die Erlaubnis des Eigentümers eines Grundstücks vorliegt. Ansonsten ist ein gemieteter Stellplatz auf ausgewiesenen Plätzen eine gute Alternative, um den Anhänger sicher zu parken. 

 

Was ist beim Parken des Anhängers zu berücksichtigen?

Beim Parken eines Anhängers auf öffentlichen Parkplätzen gibt es einiges zu beachten. Grundsätzlich ist das Abstellen Ihres Anhängers auf öffentlichen Straßen nur dann erlaubt, wenn es nicht die Verkehrssicherheit behindert. Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Anhänger oder das Gespann nicht über die Parkfläche hinausragt, um genügend Platz für andere Verkehrsteilnehmer freizulassen. Zudem sollte die Deichsel in Fahrtrichtung zeigen, um die Verletzungsgefahr vor allem für Zweiradfahrer zu minimieren. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen. Dazu sollte die Feststellbremse angezogen werden und es empfiehlt sich, Keile vor und hinter die Räder zu legen.  

 

Welche Sonderregelungen gibt es beim Abstellen von Anhängern?

Neben dem Abstellen eines herkömmlichen Anhängers sind einige Sonderfälle zu beachten. Wer über einen großen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen verfügt, für den gilt § 12 Abs. 3a StVO. Diese Regelung verbietet das regelmäßige Abstellen innerhalb geschlossener Ortschaften; in Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen. Eine weitere Ausnahme gilt für das Abstellen eines Anhängers im öffentlichen Raum, wenn dieser ausschließlich zu Werbezwecken verwendet wird. In diesem Fall muss in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis eingeholt werden. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Anhängerwerbung. Wer seinen Anhänger zum dauerhaften Wohnen an einem Ort abstellen möchte, beispielsweise ein Tiny House auf Rädern, benötigt hierfür meist eine Baugenehmigung. Im Artikel Tiny House Anhänger finden Sie weitere Informationen. 

 

Wie hoch sind die Bußgelder bei Parkverstößen mit einem Anhänger?

Während ein PKW auf öffentlichen Parkplätzen normalerweise für längere Zeit an derselben Stelle stehen darf, gilt dies nicht für Anhänger ohne Zugfahrzeug. Wird der Anhänger nicht innerhalb von zwei Wochen umgeparkt oder entfernt, fällt in der Regel ein Bußgeld von 20 Euro an. Regelmäßiges Umparken ist auch keine Lösung, denn wer seinen Anhänger ständig umparkt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld. Wird ein Anhänger mit mehr als zwei Tonnen Gesamtgewicht regelmäßig trotz Verbots in besonderen Gebieten geparkt, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro gerechnet werden. 

 

Fazit: Vor dem Anhängerkauf sollte unbedingt geklärt werden, wo dieser abgestellt werden kann. Für ein langfristiges Abstellen bietet sich ein Stellplatz auf dem eigenen Grundstück oder ein gemieteter Stellplatz an. Soll der Anhänger kurzfristig für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen geparkt werden, eignet sich ein öffentlicher Parkplatz. Zu beachten ist, dass je nach Ort und ob der Anhänger mit oder ohne Zugfahrzeug abgestellt wird, unterschiedliche Regelungen gelten.