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Titelbild_Tiny House_Chassis

Mobil wohnen, ohne auf Komfort verzichten zu müssen? Das verspricht das Konzept des Tiny Houses auf Rädern, das sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreut. Die Basis dafür ist meistens ein Tiny House Anhänger, der als stabiles Fahrgestell dient. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen rund um Ihr Tiny House und den passenden Tiny House Anhänger. 

 

Was ist ein (mobiles) Tiny House?

Tiny Houses sind, wie der Name schon sagt, kleine Häuser, die Wohnen auf wenigen Quadratmetern ermöglichen, z.B. von Anbietern wie Donau Tiny House. Meist sind die Häuschen zwischen 10 und 50 Quadratmetern groß. Die sogenannten “Tiny on wheels” werden als mobile Variante auf einen Tiny House Anhänger gebaut und können mit einem geeigneten Zugfahrzeug flexibel von A nach B gefahren werden. 

 

Welche Merkmale hat ein Tiny House Anhänger?

Ein wichtiger Aspekt bei der Planung eines Tiny Houses ist die Wahl des richtigen Fahrgestells. Ein Tiny House Anhänger ist speziell für den Tiny House Bau konstruiert und bildet das Fundament für jedes mobile Haus. Für einen stabilen und sicheren Transport des Aufbaus ist auf eine geeignete Größe, Achslast, Wendigkeit und Gewichtsverteilung zu achten. Durch eine spezielle Konstruktion der Bodenplatte und eine robuste Bauweise ist sogar eine Aufbaubreite von bis zu 3 Metern möglich, beispielsweise beim UNSINN-Chassis

 

Welche Regeln gelten für die Straßenzulassung von Tiny House Anhängern?

Wer mit einem Tiny House Anhänger auf den Straßen unterwegs sein möchte, muss in Deutschland folgende Bedingungen laut Straßenverkehrsordnung beachten: Grundsätzlich darf das Tiny House maximal 2,55 Meter breit, 12 Meter lang und 4 Meter hoch sein. Bei einer Breite von mehr als 2,55 Metern ist eine zusätzliche Außnahmegenehmigung erforderlich. Bis zu einer Außenbreite von 3 Metern befindet sich der Anhänger im „anhörungsfreien” Bereich, das heißt, der Transport muss lediglich beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.  

Das Gesamtgewicht von Tiny House Anhänger und Zugfahrzeug darf bei der Führerscheinklasse BE (ehemals Klasse 3) 3,5 Tonnen nicht überschreiten, ansonsten ist die Führerscheinklasse CE erforderlich. Außerdem ist vor dem Transport unbedingt zu prüfen, welche Anhängelast das Zugfahrzeug ziehen darf. Weitere Informationen können Sie im Artikel Zulässige Anhängelast nachlesen. 

Der Tiny House Anhänger wird durch ein standardmäßiges CoC Dokument (Certificate of Conformity) zugelassen, das die Erstzulassung des Fahrgestells bescheinigt. 

 

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Zulassung des Tiny Houses auf Rädern?

Für den Transport des Tiny on wheels muss dieses entweder als gesicherte Ladung behandelt oder als Wohnwagen zugelassen werden: 

Tiny House als gesicherte Ladung auf einem Anhänger 

Am einfachsten ist es, das Tiny House als gesicherte Ladung zu transportieren. Dabei müssen sowohl das Tiny House als auch die beweglichen Teile im Inneren so gesichert werden, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen, umkippen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm verursachen können. Tipps dazu finden Sie in unserem Artikel über die richtige Ladungssicherung

Damit das Tiny House als Ladung angesehen werden kann, muss es ohne Werkzeug vom Fahrgestell abnehmbar sein. Das Häuschen darf also nicht untrennbar mit dem Tiny House Anhänger verbunden sein. 

Tiny House als Wohnwagen zulassen

Ist das Haus fest mit dem Tiny House Anhänger verbunden, gilt es als Fahrzeug und benötigt eine Zulassung als Wohnwagen. In diesem Fall erteilt der TÜV oder die DEKRA eine Betriebserlaubnis, sofern alle geltenden Vorschriften und Maße eingehalten werden. Wird das Tiny House regelmäßig innerhalb Deutschlands bewegt, kann der Status als Wohnwagen durchaus nützlich sein. 

 

Wo dürfen Tiny Houses aufgestellt werden und ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, wo Tiny Houses aufgestellt werden dürfen. Dies hängt von der jeweiligen Gemeinde und deren Bebauungsplänen ab. Es wird daher empfohlen, sich im Vorfeld mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen und sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren. In der Regel eignen sich Campingplätze oder Privatgrundstücke außerhalb von Wohngebieten, während das Aufstellen in Wohngebieten oft nicht erlaubt ist.  

Ob für das Tiny House eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der geplanten Nutzung ab. Folgende Nutzungen werden unterschieden: Dauerwohnen, Nutzung als Wochenend- und Ferienhaus oder als Wohnwagen: 

Tiny House als dauerhaften Wohnort nutzen

Soll das Tiny House fest auf einem Grundstück stehen und als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden, ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Denn damit wird das Tiny House nach der Landesbauordnung zu einem Gebäude der Gebäudeklasse 1. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses auf Rädern oder auf einem festen Fundament steht. Eine Ausnahme bilden Campingplätze, auf denen eine Wohnnutzung zulässig ist. 

Tiny House als Ferien- oder Wochenendhaus nutzen

Wenn Sie Ihr Tiny House nur gelegentlich als Wochenend- oder Ferienhaus nutzen möchten, können Sie es in dafür vorgesehenen Gebieten bauen, in sogenannten „Sondergebieten für die Erholung“. Dies ist in der Regel genehmigungsfrei, wenn die Fläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist.  

Tiny House als Wohnwagen nutzen 

Wer sein Tiny House auf Rädern als Wohnwagen für den Urlaub nutzt, benötigt ebenfalls keine Baugenehmigung. Es müssen lediglich die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden, z.B. dass das Haus, wie oben erwähnt, fest mit dem Tiny House Anhänger verbunden ist. Zu beachten ist auch, dass ein Stellplatz benötigt wird, beispielsweise auf einem Campingplatz

 

Fazit: Ein Tiny House bietet die Möglichkeit, auf kleinstem Raum ein mobiles und komfortables Zuhause zu schaffen. Für den sicheren Transport ist ein geeigneter Tiny House Anhänger ebenso wichtig wie die Regelungen zur Straßenzulassung eines Tiny Houses. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Zulassungsmöglichkeiten und eventuelle Baugenehmigungen für den gewünschten Aufstellungsort unbedingt zu berücksichtigen.