- Art des Anhängers (Baumaschinenanhänger, Multitransport,...)
- Zustand (Laufleistung, Pflege,...)
- Marktgängigkeit
- Modellwechselzyklen
Als Faustregel gilt
Für die Anmeldung des Anhängers sind 20% vom Kaufwert abzuziehen.
Für jeden Monat ab der erstmaligen Zulassung wird 1% vom verbliebenen Wert abgezogen.
Übrig bleibt der UNGEFÄHRE Restwert Ihres Anhängers.